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Magazin / Ratgeber

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Growbox rechtlich absichern: Die Regeln des neuen Cannabisgesetzes für legalen Anbau zuhause

Cannabispflanzen einfach in der eigenen Wohnung oder einem WG-Zimmer anbauen – dank der Komplett-Sets mit Growbox, Beleuchtung und sonstiger Hardware kein Problem. Aber darf man überhaupt eine Growbox in der Wohnung aufstellen? Was sagt eigentlich der Gesetzgeber dazu? Bis zum 1. April 2024 hättest du für dieses Vorhaben nicht nur Kopfschütteln geerntet. Anbau und Besitz von Cannabispflanzen waren verboten.

Die Betonung liegt auf “war”, denn seit dem 1. April 2024 gelten mit dem neuen Cannabisgesetz – oder genauer dem “Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG)” – auch neue Regeln, zumindest, was den privaten Besitz und den Anbau betrifft. Kannst du dich nun also einfach entspannt zurücklehnen? Gehst du allzu sorglos mit den Pflanzen und deiner Growbox um, ist Ärger trotz der geänderten Rechtslage nicht auszuschließen. Zwar können wir dich nicht zu individuellen rechtlichen Problemen beraten, geben dir aber gern einen Überblick darüber, was du nach dem neuen Gesetz machen darfst und was nicht geht.

Warum brauchst du eine Growbox?

Immer noch keine Ahnung, was eine Growbox ist? Deine Cannabispflanzen brauchen ein optimales Klima um gut wachsen zu können. Luftfeuchtigkeit, Beleuchtung, Luftstrom und die richtige Temperatur – nur, wenn alles stimmt, gedeihen die Pflanzen. Nur leider lassen sich diese Bedingungen in einer Wohnung nur begrenzt oder unter großem Aufwand herbeiführen. Beim Anbau im Freien ist es in Deutschland aufgrund der schwankenden Bedingungen schwer, den Cannabispflanzen ein stabiles Wachstumsklima zu bieten. Um Cannabispflanzen unter freiem Himmel zu ziehen, brauchst du ja auch überhaupt erstmal einen Garten.

Das Growbox-Set bringt alles mit, was du brauchst: Eine Klimakammer, die Beleuchtung und natürlich einen Lüfter. Damit du auch die Luftfeuchtigkeit immer im Blick behältst, gehört ein Thermo-Hygrometer dazu. Das Tolle: Die Growbox ist so konzipiert, dass sie eigentlich fast überall hinpasst. Im Flur neben der Kommode oder ins WG-Zimmer – es findet sich wahrscheinlich überall ein Platz.

Je nach Größe passen zwischen einer und drei Pflanzen in die Growbox. Wenn du die Box komplett verschwinden lassen willst, gibt es sogar die Möglichkeit, sie im Schrank “zu verstecken”. Darfst du aber deine Cannabispflanzen einfach so in der Wohnung oder im WG-Zimmer in einer Growbox aufziehen?

Ist das Aufstellen einer Growbox erlaubt?

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Grundsätzlich reden wir bei der Growbox und Cannabispflanzen eigentlich von zwei Themen, die getrennt voneinander zu betrachten sind. Kauf, Besitz und das Aufstellen einer Growbox waren schon vor dem 1. April 2024 vollkommen legal. Die Box wird zwar gerne als kleines “Gewächshaus” für Hanfpflanzen benutzt. Theoretisch kannst du aber auch einfach Strauchtomaten oder Gurken und Kräuter in einer Growbox ziehen.

Solange sich in dem Set keinerlei Samen oder Bestandteile von Pflanzen und Pilzen befinden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind weder der Kauf noch die Bestellung einer Growbox illegal. Aspekte wie das Markenrecht, Plagiate oder Patentverletzungen, die bei Bestellungen im Ausland und der Einfuhr auftauchen können, lassen wir hier mal außen vor.

Was für den Kauf gilt, lässt sich am Ende auch auf das Aufstellen der Box anwenden. Dies kann dir also niemand verbieten, zumal in der Box anfangs noch gar nichts wächst. Hätte eigentlich der Vermieter ein Mitspracherecht? Hier sind die Grenzen mitunter fließend. Grundsätzlich gehören Pflanzen in einer Wohnung nach allgemeiner Auffassung zum üblichen Gebrauch der Mietsache. Allerdings dürfen sie nicht das normale Maß überschreiten, was die Gerichte beispielsweise beim Pflanzen eines Baums auf einer Loggia so gesehen haben.

Kein pauschales Cannabis-Growbox-Verbot in Mietverträgen

Und was ist nun mit der Growbox? Hier wird eine allgemeingültige Antwort schon schwieriger. Da der Besitz von Pflanzen – wie bereits aufgezeigt – zum vertraglichen Gebrauch der Mietsache zählt, enthalten Mietverträge üblicherweise keine derartige Ausschlussklausel. Allerdings werden Vermieter etwas gegen Anbauhilfen für Pflanzen haben, die durch übermäßige Luftfeuchtigkeit und Gießwasser der Mietsache potenziell schaden können. Hier haben Eigentümerverbände bereits sehr klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, was sie davon halten.

Wir vermieten Wohnungen, keine Gärtnereien

Letztlich werden hier – wie so oft – die individuellen konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sein. Übrigens: Sollte der Vermieter als Reaktion auf das neue Cannabisgesetz in den Mietvertrag ein pauschales Anbauverbot und Nutzungsverbot für die Growbox-Sets aufnehmen wollen, hat er bei bestehenden Mietverträgen schlechte Karten, eine solche Änderung wäre nur mit deiner Zustimmung als Mieter möglich. Selbst der Umweg über eine geänderte Hausordnung dürfte den Vermieter eher in eine Sackgasse führen.

Der Anbau von Cannabispflanzen zuhause

Mit der richtigen Beleuchtung in einer Growbox und einer optimalen Luftfeuchte kannst du fast schon zuschauen, wie die Pflanzen wachsen. Was hält eigentlich das neue Cannabisgesetz für Deutschland von deinen Hanfpflanzen in der Wohnung? Bis zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland war es durch das Betäubungsmittelgesetz verboten, im privaten Bereich Cannabis anzubauen. Jeder Versuch – auch bei kleinen Mengen – zog strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Dies schloss auch den Anbau für den Eigenbedarf ein. Mit dem neuen Cannabisgesetz haben sich die Rahmenbedingungen nun grundlegend verändert.

Cannabis zuhause anbauen: Wie viele Pflanzen sind erlaubt?

Ein Zimmer oder den Balkon neu gestalten, um daraus gleich eine Plantage für die WG zu machen und dann vielleicht noch für sich selbst die eine oder andere Pflanze zusätzlich in einem Growbox-Set heranzuziehen ist keine besonders gute Idee, denn der Besitz von mehr als drei Pflanzen je Erwachsenem in einem Haushalt wäre ein Verstoß gegen § 9 KCanG.

Was übrigens auch nicht in Ordnung ist: Du wohnst zu viert in einer WG und hast einfach zwölf Pflanzen angebaut – ohne das Wissen deiner Mitbewohner. Fliegt das Ganze auf, dürfte es ziemlich ungemütlich werden. Hier steht nicht nur der Vertrauensbruch im Raum, sondern am Ende auch die Frage, wie der Verstoß gegen das Cannabisgesetz zu bewerten ist.

Übrigens lässt das Gesetz offen, ob Cannabis im Garten oder in Wohnräumen angebaut wird. Es spricht hier einfach vom Wohnsitz. Selbst der Balkon wäre eine Option. Gerade auf dem Balkon einer Mietwohnung riskierst du aber komische Blicke der Nachbarn.

Was geht sonst noch mit dem neuen Cannabisgesetz? – Das Wichtigste auf einen Blick

Mit dem neuen deutschen Cannabisgesetz ist es nunmehr also legal, als Privatperson Hanfpflanzen anzubauen. Auch der Besitz und Konsum ist nicht mehr in der früheren Strenge strafbar. Du darfst aber trotzdem nicht einfach eine Handvoll Samen im Garten verstreuen oder die Mietwohnung zu einer Indoor-Plantage umrüsten. Der Besitz und Anbau sind nur in sehr engen Grenzen gestattet. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Maximal drei Cannabispflanzen: Das neue Gesetz sagt dir ganz genau, wie viele Pflanzen du als Erwachsener haben darfst - drei Stück. In einem Haushalt mit zwei Erwachsenen dürfen es also sechs Stück sein.
  • Erlaubter Cannabisbesitz: Du darfst Cannabis jetzt auch mitführen. Über das neue Cannabis-Gesetz sind in Deutschland jetzt bis zu 25 Gramm strafrechtlich irrelevant. Wirst du mit mehr erwischt, kann es bei einer Ordnungswidrigkeit (unter 5 Gramm) bleiben oder um eine Freiheitsstrafe gehen.
  • Erlaubter Cannabisbesitz zuhause: In der Wohnung verdoppelt sich die Menge. Hier darfst du sogar bis zu 50 Gramm zuhause aufbewahren. Auch die Grenze der Strafbarkeit wird verdoppelt, nämlich auf 10 Gramm.

Alles steht unter dem Vorbehalt, dass du Cannabis ausschließlich für den Eigenbedarf anbaust. Wer bisher Cannabis als Medizin nutzte, profitiert vom Gesetz.

Cannabispflanzen, aber sicher

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Dass mit dem neuen Cannabisgesetz der Besitz von bis zu drei Pflanzen und bis zu 50 Gramm in der Wohnung pro erwachsener Person legal ist, hast du nun also schon erfahren. War dir aber auch klar, welche Sicherheitsregeln gelten? Das Gesetz verlangt nämlich geeignete Sicherheitsmaßnahmen, besonders für den Schutz von Kindern. Kann der Nachbar auf dem Balkon einfach mal rüber greifen und sich an deinen Cannabispflanzen bedienen, wirst du den Erfordernissen sicher nicht gerecht.

Oder stell dir einfach mal vor, du wohnst in einer WG und ein Mitbewohner bekommt von Bekannten Besuch. Sie haben ein Kind dabei. Deine Zimmertüre und die Growbox sind nicht abgeschlossen. Das Kind steht voll auf deine Pflanzen, zerlegt eine und stopft sich Blätter in den Mund. Wer hat jetzt mehr Ärger – du oder die Eltern? Wahrscheinlich beide, weil die Eltern ins Krankenhaus fahren und du dir sehr unangenehme Fragen gefallen lassen musst.

Am Ende geht es nicht nur um den Verstoß gegen § 10 KCanG, sondern möglicherweise auch noch Schadensersatzansprüche – weil du keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen für deine Growbox in der WG ergriffen hast. Somit ist es von großer Bedeutung, dass du deine Growbox richtig verschließen kannst. Bei den Komplettsets von Sets2Grow ist eine Sicherungsvorrichtung bereits integriert, sodass du von Anfang an im grünen Bereich mit deinen Cannabispflanzen unterwegs bist.

Fazit: Cannabisanbau und -besitz sind nun teilweise legal – Grower müssen Schutzmaßnahmen treffen

Ist der Anbau von Cannabis legal? Ja, solange wir von nicht mehr als drei Pflanzen in deiner Growbox reden. Kann dir der Vermieter den Anbau einfach verbieten? Zumindest nicht pauschal. Es kommt auf die Rahmenbedingungen an und ob andere Mieter beispielsweise durch den Geruch deiner Cannabispflanzen gestört werden. Einfach Samen in den Gemeinschaftsgarten streuen ist sicher der falsche Weg. Die Growbox mit Schloss sorgt einfach für mehr Sicherheit. Bei einem Komplettset von Sets2Grow ist dieser Aspekt schon von uns mitgedacht worden, sodass du eine Growbox inklusive Sicherungsvorrichtung bekommst.

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